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Saphirweb

Muss meine Website barrierefrei sein?

Die meisten kleinen Betriebe sind ausgenommen. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und erfasst nur bestimmte Dienstleistungen, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr. Wer weniger als zehn Beschäftigte hat und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz, ist bei Dienstleistungen ausdrücklich ausgenommen.

Stand: August 2026 · Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 1 Abs. 3, § 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3, gesetze-im-internet.de

Was verlangt das Gesetz überhaupt?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet nicht jede Website, sondern bestimmte Produkte und bestimmte Dienstleistungen.

Bei den Dienstleistungen nennt das Gesetz fünf Bereiche: Telekommunikation, Personenbeförderung im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books samt Software, und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Der letzte Punkt ist der, um den es bei kleinen Betrieben geht. Gemeint ist damit der Online-Handel, also der Verkauf über die eigene Seite. Eine Seite, die den Betrieb vorstellt und zum Anruf führt, ist kein elektronischer Geschäftsverkehr.

Wer ist ausgenommen?

Kleinstunternehmen, wenn sie Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Das Gesetz definiert den Begriff selbst: weniger als zehn Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Auf die allermeisten Handwerksbetriebe, Salons, Praxen und Lokale trifft beides zu. Für sie gilt die Pflicht nicht, auch wenn sie eine Website haben.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens greift die Ausnahme nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten. Zweitens ist die Einordnung des eigenen Betriebs eine Rechtsfrage und keine, die ich beantworte. Wer einen Shop betreibt oder in einem der genannten Bereiche arbeitet, klärt das mit jemandem, der dafür ausgebildet ist.

Warum baue ich es trotzdem ein?

Weil die Maßnahmen dieselben sind, die eine Seite für alle besser machen, und weil sie beim Bauen nichts kosten und beim Nachrüsten viel.

Ausreichender Kontrast hilft jedem, der draußen im Hellen auf sein Handy sieht. Große Trefferflächen helfen jedem mit kalten oder öligen Fingern. Beschriftete Formularfelder helfen jedem, der schnell etwas eintippt. Bedienbarkeit ohne Maus hilft jedem, der lieber mit der Tastatur arbeitet.

Dazu kommt die Zielgruppe. Wer Kunden ab fünfzig hat, hat Kunden mit nachlassender Sehkraft — das ist keine Behinderung, sondern der Normalfall ab einem gewissen Alter, und graue Schrift auf hellgrauem Grund verliert genau diese Leute.

Woran erkenne ich, wie es um meine Seite steht?

An vier Dingen, die du selbst in zehn Minuten prüfen kannst.

Halte das Handy in die Sonne und lies den Fließtext. Wenn du ihn zusammenkneifen musst, ist der Kontrast zu schwach.

Drücke am Rechner die Tabulatortaste und geh die Seite durch. Siehst du immer, wo du gerade bist? Kommst du an jede Schaltfläche und wieder heraus?

Stell die Schriftgröße im Browser auf zweihundert Prozent. Bleibt alles lesbar oder überlappt etwas?

Und schalte in den Systemeinstellungen „Bewegung reduzieren" ein. Hört die Seite auf, Dinge einzublenden?

Alle vier sind Anzeichen, keine Prüfung. Eine vollständige Bewertung macht jemand, der darauf spezialisiert ist.

Was kostet das zusätzlich?

Beim Neubau nichts. Kontrastwerte, Trefferflächen, Beschriftungen und Tastaturbedienung entstehen aus Entscheidungen, die ohnehin getroffen werden — nur eben richtig statt beliebig. Der Aufwand liegt darin, sie einmal nachzurechnen und nicht zu schätzen.

Beim Nachrüsten wird es teuer, weil Farben, Abstände und Struktur schon festliegen und jede Änderung eine Kette auslöst. Deshalb steht das am Anfang und nicht in einer späteren Runde.

Was ich nicht anbiete, ist eine Konformitätsprüfung oder eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Beides ist eine eigene Disziplin, und wer beides nebenbei mitverkauft, hat mindestens eines davon nicht verstanden.

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